Festhypothek
Ein hypothekarisch gedecktes Darlehen mit fester Laufzeit und festem Zinssatz.

News Festhypothek
Beendigung Preisoffensive Hypotheken
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Preisoffensive Hypotheken ab 30. April
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Anpassung Bonus bei Online-Offensive Hypotheken ab 5. März
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Einführung der Eco-Vergünstigung für Festhypotheken ab 5. März
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Inhaltsverzeichnis
Konditionen
Margen
Vorübergehend werden die Festhypotheken-Margen täglich überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Eine Mindestmarge von 0,650 % darf nach Abzug von Sonderkonditionen nicht unterschritten werden.
Floor
Unternehmen und OerK: Die folgenden Mindestzinssätze dürfen nach Abzug von Sonderkonditionen nicht unterschritten werden:
- Festhypotheken (RAP) ≤ 5 Jahre: 0,500 Prozent
- Festhypotheken (RAP) > 5 Jahre: 0,650 Prozent
Laufzeit
Kulanz Laufzeitbeginn (Liegenschaftskauf)
Die Zinszahlung startet mit der Auszahlung. Die Kreditakten müssen nicht neu erstellt werden (nachträglicher Vermerk in Finnova unter der Lasche „Notizen" genügt).
Privatpersonen: PC, FKP
Festhypotheken werden mit einer Laufzeit von 2 bis 10 Jahren aktiv angeboten. Festhypotheken mit einer längeren Laufzeit als 10 Jahre werden auch auf Anfrage nicht mehr angeboten. Festhypotheken mit angebrochenem Laufzeitjahr sind durch den jeweiligen Segmentsleiter Region zu bewilligen. Die entsprechenden Refinanzierungssätze und Margen müssen bei IMPMFA angefragt werden.
Unternehmen FK (ohne FKP) und SK
Festhypotheken werden mit einer Laufzeit von 2 bis 10 Jahren aktiv angeboten. Auf Anfrage sind Festhypotheken mit Laufzeiten von 11 bis 15 Jahren möglich. Die gültigen Zinssätze sind im Excel in der Lasche «Preisdetail alle» ersichtlich. Festhypotheken mit angebrochenem Laufzeitjahr sind durch den jeweiligen Segmentsleiter Region zu bewilligen. Die entsprechenden Refinanzierungssätze und Margen müssen bei IMPMFA angefragt werden.
Startvergünstigung
1. Vergünstigung
Die Start-Vergünstigung beträgt 0,150 Prozent pro Jahr.
2. Laufzeit
Die Start-Vergünstigung wird bei allen Festhypotheken für maximal 5 Jahre gewährt.
3. Vergabekriterien
Die Gewährung der Start-Vergünstigung erfolgt unter folgenden Bedingungen (kumulativ):
- Selbst bewohntes Wohneigentum (bei Erwerb eines Mehrfamilienhauses erfolgt die Vergünstigung auf die Selbstnutzungsquote)
- Erstfinanzierung oder Ablösung von anderer Bank
Keine Start-Vergünstigung bei:
- Verlängerung von bestehenden Hypotheken bei der Migros Bank (ausgenommen bei allfälligem Kauf einer neuen Liegenschaft)
- Erhöhung einer bestehenden Hypothek bei der Migros Bank (auch im Zusammenhang mit Erneuerungsinvestitionen)
- Finanzierungen an Erbengemeinschaften
Keine Kumulation mit:
- Vergünstigung Migros Bank Personal
- Vergünstigung Migros Mitarbeitende
4. Baufinanzierungen
Bei Baufinanzierungen läuft die Vergünstigung erst ab (Teil-)Konsolidierung in eine Festhypothek
Eco-Vergünstigung
1. Vergünstigung
Die Eco-Vergünstigung beträgt 0,150 Prozent pro Jahr.
2. Produktkombination
Die Eco-Vergünstigung kann nur mit dem Produkt Festhypothek kombiniert werden.
Laufzeit
Die Eco-Vergünstigung wird bei allen Laufzeiten gewährt, aber maximal für 5 Jahre.
4. Vergabekriterien
Die Gewährung der Eco-Vergünstigung erfolgt unter folgenden Bedingungen (kumulativ):
- Selbst bewohntes Wohneigentum (bei Erwerb eines Mehrfamilienhauses erfolgt die Vergünstigung auf die Selbstnutzungsquote)
- Die Eco-Vergünstigung kann sowohl von neuen Kunden bei der Erstfinanzierung (Kauf oder Ablösung) als auch von bestehenden Kunden bei der Verlängerung, Erhöhung oder Umwandlung ihrer Hypothek in Anspruch genommen werden.
- Erfüllung der Anforderung „Energieeffizienz“ durch Vorweisen eines der folgenden Zertifikate (nicht älter als 5 Jahre):
- MINERGIE
- MINERGIE-P
- MINERGIE-A
- GEAK Klasse A*
- GEAK Klasse B*
- GEAK Klasse C* für Objekte, welche vor dem Jahr 2000 gebaut wurden
*Gesamtenergieeffizienz
Keine Eco-Vergünstigung bei:
- Nicht selbst bewohntem Wohneigentum
- Vorweisen eines Zertifikates, welches die aufgeführten Kriterien nicht erfüllt
Keine Kumulation mit:
- Vergünstigung Migros Bank Personal
- Vergünstigung Migros Mitarbeitende
5. Baufinanzierungen
Bei Baufinanzierungen läuft die Vergünstigung erst ab (Teil-)Konsolidierung in eine Festhypothek.
6. Sonderregelungen/Spezialfälle
Bei Erstfinanzierungen ist die Eco-Vergünstigung mit der Start-Vergünstigung kumulierbar. Die Regelungen betreffend Forward gelten unverändert.
Kann die Eco-Vergünstigung auch bei laufenden Festhypotheken gewährt werden?
Die Eco-Vergünstigung darf nur bei Abschluss einer Festhypothek gewährt werden, sofern die Vergabekriterien erfüllt sind. Bei laufenden Festhypotheken ist die Gewährung einer Eco-Vergünstigung ausgeschlossen.
Ist beim Zertifikat das genaue Datum oder das Jahr massgebend?
Die Differenz zwischen dem Ausstellungsdatum des Zertifikates und dem Abschlussdatum der Festhypothek darf nicht grösser als 5 Jahre sein. Für die Berechnung ist jeweils das genaue Datum massgebend.
Kann die Eco-Vergünstigung mehrmals gewährt werden?
Die Eco-Vergünstigung darf bei jedem Abschluss einer Festhypothek gewährt werden, sofern die Vergabekriterien erfüllt sind.
Schliesst der Kunde eine 2, 3 oder 4-jährige Festhypothek ab, kann er bei der Verlängerung wieder von der Eco-Vergünstigung profitieren, sofern die Vergabekriterien immer noch erfüllt sind. Insbesondere ist zu prüfen, ob das Zertifikat nicht älter als 5 Jahre ist.
Ist die Gewährung der Eco-Vergünstigung bei mehreren gestaffelten Tranche möglich?
Die Eco-Vergünstigung kann bei jeder Tranche gewährt werden, sofern eine Festhypothek abgeschlossen wird und die Vergabekriterien erfüllt sind. Bei Abschluss einer variablen Hypothek, einer Libor-Hypothek, einem Baukredit oder einer Hypolimite ist die Gewährung einer Eco-Vergünstigung ausgeschlossen.
Minergie/GEAK:
1. Rückerstattung
Die effektiven Kosten für die Minergie-Zertifizierung bzw. den GEAK werden einmalig bis zu maximal CHF 2000 zurück erstattet. Zusätzlich profitiert der Kunde von einer Reduzierung des Nebenkostensatzes (gem. Anleitung Tragbarkeit).
2. Vergabekriterien
Die Rückerstattung der Zertifizierungskosten erfolgt unter folgenden Bedingungen (kumulativ):
- Selbst bewohntes Wohneigentum (bei Erwerb eines Mehrfamilienhauses erfolgt die Vergünstigung auf die Selbstnutzungsquote)
- Erfüllung der Anforderung „Energieeffizienz“ durch Vorweisen eines der folgenden Zertifikate (nicht älter als 5 Jahre):
- MINERGIE
- MINERGIE-P
- MINERGIE-A
- GEAK Klasse A*
- GEAK Klasse B*
- GEAK Klasse C* für Objekte, welche vor dem Jahr 2000 gebaut wurden
*Gesamtenergieeffizienz
Keine Eco-Vergünstigung bei:
- Nicht selbst bewohntem Wohneigentum
- Vorweisen eines Zertifikates, welches die aufgeführten Kriterien nicht erfüllt
Keine Kumulation mit:
- Vergünstigung Migros Bank Personal
- Vergünstigung Migros Mitarbeitende
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Kommentare (2)
von Hans Muster, IMWP
Wie kann man sich anmelden, wenn man teilnehmen möchte?
von Peter Meier, HRAU
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von John Doe, LOSIBA
Eine tolle Sache - schön, dass die Migros Bank sich hier engagiert. Bin auch dabei beim nächsten Mal.